FAQ: Fragen und Antworten

In Deutschland haben Beschäftigte die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie viele Jobs sie ausüben möchten. Es gibt jedoch eine gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit von maximal 8 Stunden pro Tag an 6 Tagen in der Woche, die nicht überschritten werden darf. Wenn Sie mehrere Jobs in Betracht ziehen, sollten Sie darauf achten, dass sich dies für Sie lohnt. Bei Minijobs sollten Sie die monatliche Höchstgrenze von 520 Euro beachten. Als Vollzeitbeschäftigte/r sollten Sie nicht mehr als einen Minijob annehmen, da die Einnahmen daraus auf Ihr Haupteinkommen angerechnet werden und somit vollständig sozialversicherungs- und steuerpflichtig sind.

In Deutschland haben Sie die Möglichkeit, mehrere Minijobs auszuüben. Es ist jedoch wichtig, die folgenden Punkte zu beachten:

  • Sie dürfen die gesetzliche Höchstarbeitszeit von maximal 8 Stunden pro Tag an 6 Tagen in der Woche nicht überschreiten.
  • Mit einem Minijob verdienen Sie nicht automatisch den Höchstverdienst von 520 Euro im Monat. Sie können also so viele Nebenjobs ausüben, bis Sie diese monatliche Höchstgrenze erreichen.
  • Als Vollzeitbeschäftigter dürfen Sie nur einen Job auf 520 Euro-Basis zusätzlich ausüben. Jeder weitere Nebenjob wird mit Ihrer Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist vollständig sozialversicherungs- und steuerpflichtig.

Es ist daher wichtig, die gesetzlichen Regelungen, Ihre Arbeitszeit und den Höchstverdienst im Auge zu behalten, um von dem Zusatzverdienst zu profitieren.

Das kommt vollkommen auf Ihre Qualifikation an. Da wir ein tarifgebundenes Unternehmen sind, halten wir uns an unseren Tarifvertrag und an die damit zusammenhängenden Branchenzuschläge. Jedoch versuchen wir Ihnen ein höheres Entgelt wie hier angegeben zu zahlen.

Die Anzahl der Stunden, die Sie arbeiten müssen, hängt von den Vereinbarungen in Ihrem Arbeitsvertrag ab. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass unsere Kunden möglicherweise ihre eigenen Arbeitszeitregelungen haben, die ebenfalls eingehalten werden müssen. Wenn Sie mehr Stunden arbeiten als im Arbeitsvertrag festgelegt, werden diese auf Ihr Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.

Sobald Ihr Arbeitszeitkonto das Maximum von 150 Stunden erreicht hat, sollten Sie keine weiteren Überstunden machen. Wenn Sie dennoch zusätzliche Arbeitsstunden leisten, werden diese mit der nächsten Lohnzahlung ausgeglichen und entsprechend vergütet. Es ist wichtig, die Richtlinien und Vorschriften Ihres Arbeitsvertrags zu beachten, um sicherzustellen, dass Ihre Arbeitszeit und Vergütung korrekt gehandhabt werden.

Unsere Abrechnungen erfolgen monatlich, und wir bemühen uns, Ihren Lohn so schnell wie möglich zu überweisen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass der Zahlungstermin am 15. Banklauftag des Folgemonats liegt. Dieser Tag fällt nicht zwangsläufig auf den 15. des Monats. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung.

Wenn Ihre Miete am Monatsanfang abgebucht wird und Sie Ihren Lohn erst am 15. Banklauftag erhalten, können wir für Sie Abschlagszahlungen einrichten. Dabei wird Ihnen ein Teil Ihres bisher erwirtschafteten Entgelts vorab ausgezahlt, um die Zahlung Ihrer Miete zu sichern.

Gemäß Ihrem Arbeitsvertrag haben Sie Anspruch auf Urlaub, den wir gerne gewähren können. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie vorab mit dem Schichtleiter oder Vorarbeiter des Kunden Rücksprache halten müssen. Sie erhalten einen Urlaubsantrag, der von Ihnen, dem Kunden und einem Ansprechpartner der Engel Personal GmbH unterzeichnet werden muss. Erst nach Genehmigung gilt der Urlaub als bestätigt.

Es ist wichtig, dass Sie wöchentlich Stundennachweiszettel führen und diese vom Kunden unterschreiben lassen. Bitte stellen Sie sicher, dass der Kunde eine Durchschrift oder Kopie erhält. Anschließend geben Sie die Stundennachweise in der entsprechenden Niederlassung bei Engel Personal GmbH ab.

Wenn uns keine Stundennachweise vorliegen, müssen wir davon ausgehen, dass Sie nicht an der Schicht teilgenommen haben und können dementsprechend keinen Lohn für Sie berechnen. Die blanko Stundennachweiszettel erhalten Sie von einem Ansprechpartner Ihres Arbeitgebers Engel Personal GmbH.

 

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Niederlassung kontaktieren und das Problem besprechen. Wir werden uns bemühen, einen neuen Einsatz für Sie zu finden, allerdings kann dies nicht sofort geschehen. Wir bitten um Ihr Verständnis und etwas Geduld, während wir daran arbeiten, dies umzusetzen.

Bitte kontaktieren Sie in solchen Fällen umgehend Ihre Niederlassung. Wir tolerieren solches Verhalten seitens unserer Kunden nicht. Die Kolleginnen und Kollegen der entsprechenden Niederlassung werden schnellstmöglich einen Termin mit Ihnen und dem Kunden vereinbaren, um die Angelegenheit zu besprechen.

Wir werden in solchen Fällen unser Bestes tun, um für Sie schnellstmöglich einen neuen Einsatz zu finden. Eine Fortsetzung des aktuellen Einsatzes wird auf jeden Fall überprüft und gegebenenfalls sofort beendet.

Wir verstehen, dass es gelegentlich zu Problemen kommen kann, und möchten sicherstellen, dass diese so schnell wie möglich behoben werden. Daher empfehlen wir Ihnen, sich direkt an Ihren Ansprechpartner bei Engel Personal zu wenden.

Unsere Kollegen vor Ort sind am besten in der Lage, die Angelegenheit zu klären und zu lösen. Zögern Sie nicht, sie zu kontaktieren, damit sie Ihnen weiterhelfen können.