Mehr als nur ein Dienstleister

Egal ob Sie Arbeitnehmerüberlassung oder Personalvermittlung benötigen, Engel Personal ist Ihr Partner in Personalfragen.
Dank unserer umfangreichen Branchen- und Marktkenntnisse sowie engen Kundenbeziehungen können wir Ihnen effiziente flexible Personallösungen anbieten, die genau auf Ihre Anforderungen und Wünsche zugeschnitten sind.

Wie funktioniert der Prozess mit Engel Personal

Unsere Mitarbeiter (Leiharbeitnehmer), die wir Ihnen vermitteln, sind bei uns fest angestellt, arbeiten jedoch in Ihrem Unternehmen.
Das bedeutet, dass Sie einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit uns, Engel Personal GmbH, abschließen.
Gleichzeitig schließen wir mit dem Mitarbeiter (Leiharbeitnehmer) einen Arbeitsvertrag, sodass er sein Gehalt von uns erhält und nicht von Ihnen.

Hier ist eine detaillierte Beschreibung unseres Zeitarbeitsprozesses:

1. Personalanfrage bei Engel Personal GmbH

Wenn Sie zusätzliches Personal benötigen, können Sie bei Engel Personal eine Kontaktanfrage stellen. In einem Beratungsgespräch besprechen wir dann Ihre Anforderungen und Wünsche, um Ihnen maßgeschneiderte Unterstützung für Ihre Situation anzubieten.

2. Personalauswahl

Sobald wir ein klares Verständnis Ihrer Anforderungen an unsere Mitarbeiter haben, werden wir entweder einen passenden, vorhandenen Mitarbeiter, vermitteln oder die gewünschte Position in unseren Stellenangeboten veröffentlichen.

3. Rahmenbedingungen erfassen

Sobald wir den geeigneten Mitarbeiter für Sie ausgewählt haben,
wird er vorübergehend an Sie vermittelt.
Wir werden mit Ihnen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abschließen,
in dem die wöchentlichen Arbeitsstunden, die Vergütung und die Dauer
des Einsatzes in Ihrem Unternehmen festgelegt werden.

4. Einsatzbeginn

Sobald der Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen eingesetzt wird, können Sie mit der Einarbeitung beginnen, um sicherzustellen, dass unser Mitarbeiter Sie effizient unterstützen kann und sein Fachwissen einbringt.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben endet der Einsatz nach maximal 18 Monaten ununterbrochener Arbeitszeit, sofern nicht anders vereinbart z.B. durch eine Betriebsvereinbarung. Sie haben jedoch die Möglichkeit, den Zeitarbeitnehmer fest zu übernehmen, wenn Sie dies wünschen.